Betreutes Wohnen – Wohnen mit Hilfe
Irgendwann kommt der Punkt, an dem es in den eigenen vier Wänden zu unbequem wird. Selbst mit noch so vielen Anpassungen an Bad oder Treppe wird es nicht in allen Fällen möglich sein, für immer in der eigenen Wohnung zu bleiben. Viele sorgen inzwischen vor und ziehen rechtzeitig in eine andere Wohnform für Senioren um, die für ältere Menschen einfach bequemer und komfortabler ist. Zunächst sollten Sie für sich selbst feststellen, an welchem Punkt Ihres Lebens Sie sich befinden und was Ihnen wichtiger ist. Die Bequemlichkeit in einer der betreuten Wohnformen ist jedoch unvergleichlich höher als das Leben ganz allein in der eigenen Wohnung.
Servicewohnen – Wohnen plus Hilfeleistungen
Wohnen mit Service kann sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in einem speziell dafür geschaffenen Haus stattfinden. Meist hat jeder Bewohner eine eigene Wohnung in einem Wohnprojekt mit Service und bucht lediglich Putzdienste oder Pflegeleistungen wahlweise dazu. Auch gekocht wird in der Regel in der eigenen Wohnung. Das Essen auf Rädern kann natürlich ebenfalls dazugebucht werden. Gemeinschaftliche Speiseräume sind bei dieser Wohnform eher selten der Fall. Wird ein Bewohner jedoch vollständig auf eine Pflege rund um die Uhr angewiesen sein, muss er in den meisten Fällen das Servicewohnen verlassen und in ein Pflegeheim umziehen.
Betreutes Wohnen – Leistungen buchen
Wann jemand in eine Form des betreuten Wohnens übersiedelt ist gänzlich unterschiedlich und hängt nicht von einer bestehenden Pflegebedürftigkeit ab. Im Gegenteil ziehen heute immer mehr Menschen, die noch längst nicht unsere beliebte Zahl 65 auf der Geburtstagskarte stehen haben, in eine Wohnung des betreuten Wohnens. Ähnlich wie beim Servicewohnen muss beim betreuten Wohnen nicht zwingend schon sofort eine Leistung dazugebucht werden. Jedenfalls in den meisten Fällen nicht. Hierzu sollten Sie jedoch den Vertrag ganz genau studieren, der zu dem Mietvertrag dazugehört. Hier sind auch die Kosten für die einzelnen Leistungen aufgeführt. Welche Kosten da auf Sie zukommen können, haben wir im Beitrag “Betreutes Wohnen Kosten” noch einmal genauer aufgeschlüsselt. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Häuser in der gewünschten Gegend von unterschiedlichen Trägern.
Pflegeheim mit betreutem Wohnen
Oft ist ein Wohngebäude mit betreutem Wohnen an ein Pflegeheim angegliedert. Beide Einrichtungen haben dann den gleichen Träger. Das hat oft den Vorteil, dass jederzeit die benötigten Pflegeleistungen dazugebucht werden können. In der Regel wird auch das Essen, wenn es dazugebucht wird, im Speiseraum des Pflegeheims eingenommen. Bei einigen Häusern mit betreutem Wohnen, die an ein Pflegeheim angeschlossen sind, kann das Essen nicht abbestellt werden. Das ist natürlich ein großer Nachteil für betreutes Wohnen, wenn Sie noch mobil sind und gern selbst kochen. Daher noch einmal der Hinweis auf das Regelwerk und die Verträge. Schauen Sie sich alles genau an und prüfen Sie die Unterlagen, bevor Sie nach wenigen Wochen wieder umziehen möchten.
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Zwischenformen – Wohngemeinschaften
Mehrgenerationenhäuser wurden eine Zeit lang in jeder größeren Stadt gebaut oder ins Leben gerufen. Doch die Zeit hat gezeigt, dass die versprochene Hilfeleistung in beide Richtungen nur mit besonders viel Verständnis und Rücksichtnahme zu erbringen sein kann. Von allen Generationen ist hier viel Einfühlungsvermögen nötig. Meist haben sich die Generationen nicht so stark, wie gewünscht, angenähert und viele derartige Einrichtungen sind bereits wieder in ein ganz normales Mehrfamilienhaus oder in betreutes Wohnen gewandelt worden.
Daneben haben sich noch regional Seniorenwohngemeinschaften etabliert. Hier kann häufig, ähnlich wie beim Wohnen mit Service oder beim betreuten Wohnen die gewünschte Hilfe dazugebucht werden. Da alles in einer Wohnung stattfindet, ist es oft möglich, gemeinsam eine Haushaltshilfe oder eine Pflegeperson für den gesamten Bedarf der Senioren WG zu zahlen. Schwierig wird es hier jedoch, wenn ein Bewohner mehr Hilfe benötigt oder zu einem Pflegefall wird. Das kann der Wohngemeinschaft dann nicht gemeinschaftlich aufgebürdet werden. Empfehlenswert ist ein sehr klares Regelwerk für die Senioren WG, damit später keine Streitereien über die jeweiligen Zahlungen und Gemeinschaftsbereiche aufkommen.
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Zuschüsse – Beratung einholen
Der Umzug in eine altengerechte Wohnung oder betreutes Wohnen kann übrigens von der Pflegekasse mit einem Zuschuss erleichtert werden. Lesen Sie dazu mehr in dem Beitrag “Betreutes Wohnen Kosten”. Dazu sollten Sie aber unbedingt vor der Anmietung einer altengerechten oder behindertengerechten Wohnung mit der Pflegekasse sprechen. Meistens müssen derartige Anträge vor dem Abschluss des Mietvertrags gestellt werden. Wenn Sie bereits eine Pflegestufe haben, kann hierbei ebenfalls die halbjährliche Pflegeberatung helfen. Ansonsten finden Sie trotzdem über die Pflegekasse eine entsprechende Hilfeleistung, die Ihnen auch die genauen Anschriften und Ansprechpartner vor Ort nennen kann.
Hilfe statt Miete – Betreuung durch Untermieter
Kaum noch zum Tragen kommt die Wohnform Wohnen gegen Hilfe. Hier kann die pflegebedürftige Person einem Helfer einen Teil der Wohnung zur Verfügung stellen und dieser hilft ihm bei den täglichen Verrichtungen. Dafür muss der Mitbewohner dann keine Miete an den Pflegebedürftigen zahlen. Leider wurden zu häufig die Gutmütigkeit und die Notlage der hilfsbedürftigen Menschen ausgenutzt. Auch für den Untermieter ist diese Lösung nicht immer zu empfehlen. Viele wissen gar nicht, was da auf sie zukommt. Die Pflege oder auch nur die Betreuung eines älteren Menschen ist schon für enge Familienangehörige eine extrem belastende Aufgabe, die einen wirklich an die Grenzen bringt. Für einen Fremden ist es noch schwieriger, sich mit den ganz persönlichen Eigenheiten und Launen einer kranken Person zu arrangieren.
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